Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein bahnbrechender Rechtsrahmen zur Bekämpfung der globalen Entwaldung durch Transparenz in der Lieferkette. Ab 2025 müssen Unternehmen, die wichtige Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Soja oder Holz in die EU importieren oder aus der EU exportieren, nachweisen, dass ihre Waren entwaldungsfrei, legal produziert und vollständig rückverfolgbar sind.
Diese Verordnung betrifft Betreiber, Händler und globale Lieferkettenexperten in verschiedenen Branchen. Ob Beschaffungsmanager, Compliance Officer oder Nachhaltigkeitsverantwortlicher: Das Verständnis der Funktionsweise der EUDR ist entscheidend, um den EU-Marktzugang aufrechtzuerhalten und regulatorische Sanktionen zu vermeiden. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur EUDR: Was ist sie, wie funktioniert sie, welche Anforderungen erfüllt sie und wie bereitet man sich darauf vor?

Was ist EUDR und warum wurde es eingeführt?
Die EUDR (Entwaldungsverordnung der Europäischen Union) wurde geschaffen, um die Rolle der EU bei der globalen Entwaldung und Waldschädigung zu berücksichtigen. Sie verbietet die Markteinführung oder den Export bestimmter Rohstoffe in die EU, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie ohne Entwaldung und legal produziert wurden und eine Sorgfaltspflichterklärung (DDS) vorliegt.
Wofür steht EUDR und was ist sein Ziel?
EUDR steht für die Europäische Entwaldungsverordnung. Ihr Hauptziel ist es sicherzustellen, dass Produkte, die den EU-Markt betreten oder verlassen, nicht zur Abholzung oder illegalen Landnutzung beitragen. Die Verordnung gilt für bestimmte Rohstoffe, die bekanntermaßen zur Abholzung beitragen, wie Soja, Palmöl, Holz und Rinderprodukte.
Die EUDR führt rechtlich bindende Verpflichtungen für Unternehmen ein und überträgt ihnen die Beweislast für die Einhaltung von Umweltvorschriften. Sie stellt eine klare Abkehr von freiwilligen Zertifizierungssystemen dar, da sie nachvollziehbare und überprüfbare Nachweise für die Nachhaltigkeit ihrer Beschaffungsaktivitäten erfordert.
Warum wurde es eingeführt und wie passt es zu den Nachhaltigkeitszielen der EU?
Die Verordnung wurde eingeführt, weil die EU für etwa 101 Milliarden Tonnen Wald weltweit verantwortlich ist, größtenteils durch den Import landwirtschaftlicher Rohstoffe. Zu den Umweltauswirkungen dieses Konsums zählen der Verlust der Artenvielfalt, erhöhte Treibhausgasemissionen und Landnutzungskonflikte.
Die EUDR ist Teil des umfassenderen Green Deals der EU, der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll. Sie unterstützt außerdem Rahmenwerke wie die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit (CSDDD). Gemeinsam zielen diese Initiativen darauf ab, Geschäftspraktiken mit Umwelt- und Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen und sicherzustellen, dass Wirtschaftswachstum nicht auf Kosten von Ökosystemen oder Gemeinschaften geht.
Durch die Durchsetzung eines entwaldungsfreien Handels positioniert die EUDR die EU als weltweiten Vorreiter in Sachen verantwortungsvoller Beschaffung und Umweltverantwortung.
Wer ist von der EUDR betroffen?
Die EUDR gilt für ein breites Spektrum an Unternehmen, die regulierte Rohstoffe innerhalb der Europäischen Union platzieren, exportieren oder handeln. Zu wissen, wer betroffen ist, ist entscheidend, um rechtliche Verpflichtungen zu ermitteln und die notwendigen Compliance-Systeme vorzubereiten.
Welche Unternehmen müssen die EUDR einhalten?
Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien von Wirtschaftsakteuren: Betreibern und Händlern.
- Betreiber sind Unternehmen, die regulierte Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Dazu gehören Hersteller, Importeure und Produzenten. Die Betreiber tragen die volle Verantwortung für die Durchführung der Due Diligence, die Erhebung von Geolokalisierungsdaten, die Bewertung des Abholzungsrisikos und die Übermittlung einer Due-Diligence-Erklärung (DDS) an das EU-Informationssystem.
- Händler Unternehmen, die regulierte Produkte auf dem EU-Markt anbieten, diese aber nicht selbst in Verkehr bringen. Dazu gehören Groß- und Einzelhändler sowie Distributoren. Händler müssen zwar keine DDS einreichen, die Konformität der von ihnen gehandelten Waren jedoch durch Bezugnahme auf das DDS des Betreibers und die Speicherung zugehöriger Informationen nachweisen können.
Die Verordnung gilt unabhängig vom Unternehmensstandort. Auch Unternehmen außerhalb der EU sind indirekt betroffen, wenn sie Waren liefern, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder von dort exportiert werden. In solchen Fällen müssen diese Lieferanten alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen, um EU-Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen.
Global operierende Unternehmen mit Lieferketten, die Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Gummi, Holz oder Rinderprodukte umfassen, müssen ihre Rolle in der Kette und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten sorgfältig bestimmen.
Gilt die EUDR für Klein- oder Kleinstunternehmen?
Ja, die EUDR gilt für Klein- und Kleinstunternehmen, allerdings sieht die Verordnung für sie in manchen Fällen verlängerte Fristen und reduzierte Pflichten vor.
- Kleine und Kleinstbetreiber müssen wie größere Unternehmen eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchführen, einschließlich der Einreichung von DDSs und der Dokumentation der Einhaltung der Vorschriften. Ihnen wird jedoch mehr Zeit eingeräumt: Die Durchsetzungsfrist ist auf den 30.06.2026 festgelegt.
- Kleine und Kleinsthändler sind nicht verpflichtet, Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen oder DDS einzureichen. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihnen vertriebenen Waren von konformen Unternehmen stammen. Sie müssen relevante Unterlagen mit Verweis auf das DDS des Unternehmens aufbewahren und auf Anfrage bei behördlichen Prüfungen mitwirken.
Trotz des angepassten Zeitplans sind kleine Unternehmen nicht von den Kernanforderungen der EUDR ausgenommen. Sie sind weiterhin gesetzlich zur Einhaltung verpflichtet. Andernfalls drohen ihnen Strafen, der Verlust des Marktzugangs oder Reputationsschäden.
Unternehmen jeder Größe wird empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Fristen mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Einrichtung interner Compliance-Systeme, die Einbindung von Lieferanten und das Verständnis rechtlicher Verpflichtungen sind wesentliche Schritte für eine reibungslose und fristgerechte Einhaltung der Vorschriften.
Welche Produkte fallen unter die Verordnung?
Um festzustellen, ob Ihr Unternehmen der Verordnung unterliegt, ist es wichtig zu wissen, welche Produkte in den Geltungsbereich der EUDR fallen. Die EUDR betrifft bestimmte Rohstoffe und eine breite Palette daraus gewonnener Waren, von denen viele tief in die Lieferketten eingebettet sind.
Welche Waren fallen in den Geltungsbereich der EUDR?
Die EUDR gilt für sieben Hochrisikorohstoffe, deren Produktion und globaler Handel direkt mit Abholzung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um:
- Vieh: einschließlich lebender Tiere, frischem und gefrorenem Rindfleisch, Leder, Häuten und Rinderinnereien.
- Kakao: einschließlich Bohnen, Schalen, Paste, Butter, Pulver und Schokoladenprodukte.
- Kaffee: einschließlich grüner Kaffeebohnen, gerösteter Kaffee, Schalen, Häute und Extrakte.
- Palmöl: einschließlich Roh- und raffiniertem Öl, Palmkernöl und Derivaten, die in Lebensmitteln, Kosmetika und Biokraftstoffen verwendet werden.
- Soja: einschließlich Sojabohnen, Öl, Mehl, Schrot und Tierfutter auf Sojabasis.
- Holz: einschließlich Baumstämme, Schnittholz, Holzspäne, Zellstoff, Papier, Holzmöbel, Fertighäuser und Holzwerkstoffplatten.
- Gummi: einschließlich Rohkautschuk und Fertigprodukte wie Reifen, Schläuche, Förderbänder und Schuhe.
Die Verordnung gilt auch für Produkte, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt werden, selbst wenn der Rohstoff im Endprodukt nicht sichtbar oder roh vorhanden ist. Beispielsweise können eine Lederhandtasche, ein Schokoriegel oder ein gedrucktes Buch unter die EUDR fallen, wenn sie aufgeführte Rohstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser hergestellt werden.
Alle betroffenen Produkte werden anhand der in Anhang I der Verordnung festgelegten EU-Zollcodes (CN/HS-Codes) identifiziert. Unternehmen müssen diese Codes überprüfen, um festzustellen, ob ihre Waren in den regulierten Geltungsbereich fallen.
Gibt es Ausnahmen oder Sonderfälle?
Ja, die EUDR enthält mehrere Klarstellungen und Ausnahmen, die darauf abzielen, Übergriffe zu vermeiden und die Durchsetzung auf Güter mit hohen Auswirkungen zu konzentrieren:
- Recycelte Produkte sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht im Zuge der Wiederverwendung, Reparatur oder Aufbereitung durch neu hinzugefügte regulierte Materialien ergänzt wurden.
- Verpackungsmaterialien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht selbst aus einem regulierten Rohstoff hergestellt und in Anhang I aufgeführt sind. Beispielsweise können Verpackungen aus Papier oder Holz dennoch abgedeckt sein, wenn der entsprechende Code zutrifft.
- „ex“-KN-Codes weisen auf einen teilweisen Geltungsbereich hin. Bei Produkten, die mit „ex“ gekennzeichnet sind, fällt nur der angegebene Teil der Produktkategorie unter die Verordnung. Unternehmen müssen die Anwendbarkeit anhand der genauen Produktverwendung und des Inhalts beurteilen.
- Holz, das vor dem 29. Juni 2023 geerntet wurde und vor dem 30. Dezember 2025 auf den Markt gebracht werden, sind vorübergehend von den EUDR-Anforderungen ausgenommen.
Wichtig ist auch, dass die Liste der regulierten Produkte künftig aktualisiert wird. Die Europäische Kommission kann aufgrund von Abholzungstrends und wissenschaftlichen Daten neue Rohstoffe hinzufügen. Unternehmen sollten offizielle Veröffentlichungen verfolgen und bereit sein, ihre Compliance-Programme entsprechend anzupassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Ihr Produkt eines der sieben regulierten Güter enthält, daraus besteht oder unter Verwendung eines solchen hergestellt wurde, fällt es wahrscheinlich unter die EUDR. Eine sorgfältige Prüfung der Produktzusammensetzung und der Zollklassifizierung ist für die Bestimmung der Compliance-Verpflichtungen unerlässlich.
Was beinhaltet die Einhaltung der EUDR?
Die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist keine einzelne Erklärung, sondern ein integrierter Prozess, der sicherstellt, dass jedes auf dem EU-Markt eingeführte oder exportierte Produkt strenge ökologische und rechtliche Kriterien erfüllt. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für den Aufbau interner Systeme und die Vermeidung regulatorischer Risiken unerlässlich.
Was sind die drei wichtigsten Compliance-Bedingungen?
Um ein Produkt gemäß der EUDR legal auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, müssen Unternehmen drei grundlegende Konformitätsbedingungen erfüllen:
- Abholzungsfreie Produktion: Das Produkt muss aus Rohstoffen gewonnen werden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht auf Flächen produziert wurden, die von Abholzung oder Waldschädigung betroffen waren. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob die Abholzung nach lokalem Recht legal war. Die Definition von „abholzungsfrei“ umfasst die Erhaltung natürlicher Wälder und schließt Flächen aus, die nach dem Stichtag in Plantagen oder landwirtschaftliche Felder umgewandelt wurden.
- Rechtskonformität im Herkunftsland: Produkte müssen in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen des Landes hergestellt werden, in dem die Rohstoffe geerntet oder gewonnen wurden. Dies umfasst Gesetze zu Landnutzungsrechten, Forstwirtschaft, Arbeitsrechten, Menschenrechten, Steuern und Umweltschutz. Die EUDR führt eine umfassendere rechtliche Verantwortung ein als herkömmliche Zoll- oder Handelsvorschriften.
- Einreichung einer Due Diligence Erklärung (DDS): Bevor ein reguliertes Produkt auf den EU-Markt gebracht oder exportiert werden kann, muss das Unternehmen über die zentrale Plattform der EU ein formelles DDS einreichen, das die Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich Abholzung und Legalität bestätigt. Kein DDS = kein Marktzugang.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor ein Produkt auf den EU-Markt gelangt. Die Nichteinhaltung einer dieser Bedingungen ist ein ausreichender Grund für Zwangsmaßnahmen, einschließlich Beschlagnahme, Geldbußen oder Verboten.
Was ist eine Due-Diligence-Erklärung (DDS)?
Die Due-Diligence-Erklärung (DDS) ist eine rechtsverbindliche Erklärung, dass das Produkt alle Anforderungen der EU-Verordnung erfüllt. Sie ist das letzte Ergebnis des unternehmensinternen Due-Diligence-Prozesses und wird über das EU-Informationssystem TRACES (Trade Control and Expert System) übermittelt.
Das DDS muss die folgenden Elemente enthalten:
- Eine klare Beschreibung des Produkts und seines Volumens.
- Produktionsland und Produkttyp.
- Geolokalisierungskoordinaten aller Produktionsparzellen oder Farmen.
- Das Datum oder der Zeitraum der Produktion oder Ernte.
- Rechtliche Dokumente aus dem Herkunftsland (z. B. Grundbucheinträge, Genehmigungen).
- Ergebnisse der Risikobewertung mit Begründung der zugewiesenen Risikostufe.
- Beschreibung aller gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen zur Risikominderung.
- Eine unterzeichnete Konformitätserklärung des verantwortlichen Betreibers.
Jedes DDS ist an eine bestimmte Sendung oder Charge gebunden und muss eingereicht werden, bevor das Produkt in den zollrechtlich freien Verkehr innerhalb der EU überführt oder exportiert wird. Die Plattform vergibt eine eindeutige Referenznummer, die Händler und Behörden zur Nachverfolgung und Überprüfung nutzen können.
Betreiber müssen alle Belege zum DDS mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Die Nichteinreichung eines korrekten oder vollständigen DDS kann zu einer sofortigen Nichteinhaltung der Vorschriften führen, unabhängig davon, ob das Produkt selbst legal oder aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt.
Letztendlich dient das DDS sowohl als Compliance-Gateway als auch als Mechanismus zur rechtlichen Rechenschaftslegung, der Unternehmen für die Genauigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Lieferkettendaten verantwortlich macht.
Was ist Due Diligence gemäß EUDR?
Die Due-Diligence-Prüfung gemäß der EU-Verordnung ist keine Formalität – sie ist ein gesetzlich vorgeschriebener, evidenzbasierter Prozess, den Unternehmen absolvieren müssen, bevor sie regulierte Produkte auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Sie stellt sicher, dass die Waren sowohl entwaldungsfrei als auch legal produziert sind. Ohne diesen Prozess können Unternehmen keine Due-Diligence-Erklärung (DDS) einreichen, und ihre Produkte werden vom EU-Markt ausgeschlossen.
Was sind die drei Schritte der Due Diligence?
Um die EUDR einzuhalten, müssen die Betreiber ein dreistufiges Due-Diligence-Verfahren befolgen, das jeweils auf dem vorherigen aufbaut:
1. Informationsbeschaffung
Dies ist die Grundlage des gesamten Prozesses. Unternehmen müssen detaillierte und überprüfbare Informationen sammeln, die es ihnen ermöglichen, die Ware bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen. Zu den erforderlichen Informationen gehören:
- Beschreibung und Menge des Produkts.
- Produktionsland.
- Geolokalisierungskoordinaten für alle Grundstücke, die zum Anbau oder zur Gewinnung des Rohstoffs verwendet werden.
- Datum oder Bereich der Ernte oder Produktion.
- Name und Kontaktdaten von Lieferanten und Herstellern.
- Rechtliche Dokumente, die die Einhaltung nationaler Gesetze (Grundstücksbesitz, Arbeitsrechte, Steuern, Umweltschutz usw.) belegen.
Diese Daten müssen korrekt und vollständig sein. Unternehmen müssen oft direkt mit Lieferanten, Produzenten und Genossenschaften zusammenarbeiten, um die Konsistenz entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
2. Risikobewertung
Sobald die Daten erhoben wurden, müssen die Unternehmen das Risiko bewerten, dass das Produkt nicht ohne Abholzung oder nicht legal hergestellt wurde. Dazu gehören:
- Überprüfung, ob die Flächen nach dem 31. Dezember 2020 bewaldet waren.
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Landnutzung und Produktion.
- Berücksichtigung des Risikoniveaus des Produktionslandes oder der Produktionsregion (basierend auf öffentlichen Listen, NGO-Berichten, Korruptionsindizes usw.).
- Bewertung der Rückverfolgbarkeit, Dokumentationsqualität und Lieferantenhistorie.
Risikobewertungen müssen gut dokumentiert werden und jedes Produkt oder jede Sendung muss einzeln bewertet werden, es sei denn, dies ist Teil eines genehmigten vereinfachten Verfahrens (verfügbar in Fällen mit geringem Risiko).
3. Risikominderung
Besteht ein nicht vernachlässigbares Risiko, müssen Unternehmen angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko auf ein „vernachlässigbares“ Risiko zu reduzieren, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird. Zu den Maßnahmen zur Risikominderung können gehören:
- Fordern Sie zusätzliche Unterlagen an.
- Durchführung von Lieferantenaudits oder Vor-Ort-Inspektionen.
- Einbeziehung einer Überprüfung oder Zertifizierung durch Dritte.
- Lieferantenwechsel oder Anpassung der Beschaffungspraktiken.
Erst wenn das Risiko auf ein vernachlässigbares Maß reduziert wurde, kann ein Unternehmen mit der Einreichung des DDS fortfahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Sorgfaltspflicht gegenüber der EUDR erfordert die Führung umfangreicher Dokumentationen als rechtlicher Nachweis der Einhaltung. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:
- GPS-Koordinaten der Produktionsflächen (Einzelpunkt für kleine Betriebe, Polygon für große Flächen).
- Ernte- oder Produktionsdaten, abgestimmt auf Geolokalisierungsdaten.
- Amtliche Genehmigungen und Bescheinigungen des Herkunftslandes.
- Verträge oder Erklärungen von Lieferanten.
- Risikobewertungsberichte, einschließlich Datenquellen und Begründung.
- Gegebenenfalls Aufzeichnungen über Maßnahmen zur Risikominderung.
Alle Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt und den zuständigen Behörden aller EU-Mitgliedstaaten auf Anfrage vorgelegt werden. Die Nichtvorlage von Unterlagen bei Inspektionen kann zu rechtlichen Sanktionen führen, selbst wenn das DDS fristgerecht eingereicht wurde.
Die Sorgfaltspflicht ist eine kontinuierliche Verpflichtung. Bei Änderungen in der Lieferkette, beispielsweise bei der Eingliederung eines neuen Lieferanten oder einer Änderung des Landnutzungsstatus, muss der Due-Diligence-Prozess wiederholt und das DDS entsprechend aktualisiert werden.

Wie funktioniert die EUDR-Überwachung?
Monitoring ist eine zentrale Säule der EUDR-Compliance. Es stellt sicher, dass Due Diligence keine einmalige Aufgabe ist, sondern ein kontinuierlicher Prozess der Datenerfassung, -prüfung und des Risikomanagements. Effektives Monitoring hilft Unternehmen, genaue Aufzeichnungen zu führen, Probleme frühzeitig zu erkennen und in Echtzeit auf Umwelt- oder Rechtsänderungen zu reagieren. Darüber hinaus liefert es glaubwürdige Nachweise zur Untermauerung von Due-Diligence-Erklärungen bei Audits durch EU-Behörden.
Was ist Lieferkettenüberwachung im Sinne der EUDR?
Unter Monitoring versteht man im Rahmen der EUDR die kontinuierliche Beobachtung und Überprüfung der Beschaffungspraktiken, um sicherzustellen, dass die Rohstoffe ohne Abholzung und legal produziert werden. Es geht über die anfängliche Datenerhebung hinaus und umfasst regelmäßige Aktualisierungen und Validierungen entlang der gesamten Lieferkette.
Die Überwachung muss:
- Decken Sie den gesamten Lebenszyklus der Ware ab, von der Produktion bis zur Markteinführung in der EU oder zum Export.
- Verfolgen und überprüfen Sie, dass die für die Produktion genutzten Flächen nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt oder degradiert wurden.
- Identifizieren und bewerten Sie neu auftretende Risiken in Beschaffungsregionen oder bei Lieferanten.
- Sie müssen vollständig dokumentiert sein und den zuständigen EU-Behörden zur Überprüfung zur Verfügung stehen.
Die Überwachung ist unerlässlich, um die Genauigkeit der Due-Diligence-Erklärung (DDS) zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Daten stets aktuell sind. Sie stärkt zudem die Transparenz der Lieferkette und hilft Unternehmen, Compliance-Lücken zu erkennen, bevor diese zu Strafen oder Handelsunterbrechungen führen.
Was sind die vier Schlüsselkomponenten der EUDR-Überwachung?
Um ein zuverlässiges Überwachungssystem im Rahmen der EUDR aufzubauen, sollten sich Unternehmen auf vier wesentliche Komponenten konzentrieren:
1. Erfassung von Geolokalisierungsdaten
Geolokalisierungsdaten bilden den Kern der Rückverfolgbarkeit im Rahmen der EUDR. Sie verknüpfen jedes Produkt mit einem bestimmten Grundstück und ermöglichen die Überprüfung des Waldbedeckungsstatus.
Unternehmen müssen Folgendes erheben:
- GPS-Koordinaten (Breiten- und Längengrad) für jeden Produktionsstandort.
- Polygondaten für größere Farmen oder Plantagen.
- Mit Zeitstempel versehene Daten, die angeben, wann die Produktion oder Ernte stattgefunden hat.
Diese Daten können über GPS-Geräte, mobile Anwendungen oder Lieferantenerklärungen erfasst werden. Validierungsschritte, wie der Abgleich der Koordinaten mit Satellitenkarten oder öffentlichen Grundbüchern, tragen zur Gewährleistung der Genauigkeit bei.
2. Fernerkundung und Satellitenverifizierung
Satellitenbilder und Fernerkundung liefern unabhängige, visuelle Beweise dafür, ob Abholzung stattgefunden hat. Diese Technologien helfen Unternehmen:
- Überwachen Sie die Veränderungen der Landbedeckung im Laufe der Zeit.
- Erkennen Sie Waldrodungen, Waldschädigungen oder Brandschäden.
- Überprüfen Sie, ob die Produktionsgebiete nach dem 31. Dezember 2020 waldfrei waren.
Viele Plattformen nutzen hochauflösende Bilder und KI-Tools, um Waldtypen zu klassifizieren und Anomalien zu kennzeichnen. Diese Warnmeldungen können dazu genutzt werden, Lieferantenuntersuchungen einzuleiten oder die laufende Risikobewertung zu unterstützen.
3. GIS-basierte Risikokartierung
Geografische Informationssysteme (GIS) unterstützen Unternehmen bei der räumlichen Visualisierung und Steuerung von Risiken. GIS-Tools ermöglichen die Integration mehrerer Datenebenen, darunter:
- Standorte der Lieferanten.
- Historische Daten zur Abholzung.
- Schutzgebiete und Hotspots der Artenvielfalt.
- Indigene oder umstrittene Landgebiete.
GIS-Mapping unterstützt die strategische Entscheidungsfindung und hilft Compliance-Teams dabei, Hochrisikoregionen für eine genauere Prüfung oder Risikominderung zu priorisieren.
4. Dynamische Risikobewertung mit Updates
Die EUDR-Überwachung ist nicht statisch. Unternehmen müssen Risiken kontinuierlich bewerten und aktualisieren, sobald neue Daten verfügbar werden oder sich Lieferketten weiterentwickeln. Dazu gehören:
- Neubewertung von Lieferanten, wenn sich deren Standort, Praktiken oder Dokumentation ändern.
- Aktualisierung der Risikobewertungen, wenn Satellitendaten auf neue Abholzungsaktivitäten hinweisen.
- Anpassung der Due-Diligence-Verfahren, wenn eine Region als „Hochrisikoregion“ eingestuft wird.
Dieser dynamische Ansatz stellt sicher, dass die Due Diligence auch bei behördlichen Kontrollen oder Marktveränderungen reaktionsfähig und vertretbar bleibt.
Zusammen bilden diese vier Komponenten einen Überwachungsrahmen, der die fortlaufende Einhaltung der EUDR unterstützt und Unternehmen auf die Prüfungsbereitschaft und Marktkontinuität vorbereitet.
Welche Tools und Technologien unterstützen die Compliance?
Da die Einhaltung der EUDR eine präzise, kontinuierliche Überwachung und Dokumentation erfordert, setzen viele Unternehmen auf digitale Tools zur Verwaltung komplexer Lieferketten. Diese Technologien automatisieren nicht nur zeitaufwändige Aufgaben, sondern verbessern auch die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Due-Diligence-Prozessen. Durch die Integration digitaler Systeme in den Betrieb können Unternehmen lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten, Risiken reduzieren und sich sicher auf EU-Audits vorbereiten.
Welche digitalen Plattformen helfen bei der Einhaltung der EUDR?
Verschiedene digitale Plattformen unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung der EUDR-Anforderungen. Diese Systeme kombinieren Geodatenanalyse, Datenmanagement und Automatisierung, um Due Diligence und Überwachung zu optimieren.
Zu den wichtigsten Plattformtypen gehören:
- Tools zur Analyse von Satellitenbildern: Diese Plattformen erkennen Abholzungsereignisse, klassifizieren die Waldbedeckung und generieren Warnungen basierend auf Echtzeit-Landnutzungsänderungen. Sie sind unerlässlich, um zu überprüfen, ob Produktionsflächen nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden.
- GIS-Dashboards: Dashboards des Geografischen Informationssystems visualisieren Lieferkettendaten und zeigen Lieferantenstandorte, Abholzungsrisiken und rechtliche Grenzen an. Sie helfen bei der Identifizierung von Hochrisikozonen und der räumlichen Verwaltung von Compliance-Maßnahmen.
- Rückverfolgbarkeitsplattformen: Mit diesen Tools können Unternehmen Produkte und Zutaten vom Ursprungsort bis zum Markt verfolgen. Sie speichern Lieferantendaten, Chargeninformationen und Geolokalisierungskoordinaten und bieten so einen digitalen Prüfpfad für jede Lieferung.
- Due-Diligence-Compliance-Systeme: Diese Plattformen unterstützen Unternehmen bei der Erfassung und Organisation aller für die Erstellung und Einreichung einer Due-Diligence-Erklärung (DDS) erforderlichen Dokumente. Sie enthalten häufig Module zur Risikobewertung, zum Hochladen von Dokumenten und zur Protokollierung von Entscheidungen.
Führende Plattformen in diesem Bereich kombinieren häufig mehrere dieser Funktionen in einer einzigen Schnittstelle, sodass Compliance-Teams leichter den Überblick über mehrere Lieferanten, Regionen und Produktlinien behalten können.
Wie können Unternehmen diese in den Betrieb integrieren?
Technologietools bieten nur dann echten Mehrwert, wenn sie in alltägliche Geschäftsprozesse integriert sind. Die erfolgreiche Einhaltung der EUDR erfordert die vollständige Integration digitaler Überwachungssysteme in interne Arbeitsabläufe und Unternehmenssoftware.
Zu den empfohlenen Integrationsstrategien gehören:
- ERP-IntegrationEnterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) enthalten Produkt-, Auftrags- und Lieferantendaten. Durch die Verknüpfung von EUDR-Plattformen mit ERP-Systemen können Unternehmen die Erstellung von DDS-Formularen automatisieren und die Datenkonsistenz über alle Geschäftsbereiche hinweg sicherstellen.
- SCM-AlarmsystemeSupply-Chain-Management-Plattformen (SCM) können Warnmeldungen auslösen, wenn ein Lieferant eine Hochrisikozone betritt oder erforderliche Dokumente nicht einreicht. Dies hilft Teams, schnell zu handeln, um Risiken zu minimieren oder nicht konforme Lieferungen auszusetzen.
- Datensynchronisierung und Automatisierung: Regelmäßige Datensynchronisierung zwischen internen Systemen und Compliance-Plattformen stellt sicher, dass Due-Diligence-Erklärungen die aktuellsten Lieferanteninformationen und den aktuellen Landstatus widerspiegeln. Automatisierung reduziert das Risiko menschlicher Fehler oder fehlender Dokumentation.
- Benutzerdefinierte Dashboards für Teams: Auf verschiedene Abteilungen (Beschaffung, Nachhaltigkeit, Compliance) zugeschnittene Dashboards ermöglichen die funktionsübergreifende Zusammenarbeit. Jedes Team kann in Echtzeit auf relevante Compliance-Daten zugreifen, ohne dass doppelter Aufwand entsteht.
Durch die Integration digitaler Tools in jeder Phase, von der Beschaffung und Risikobewertung bis hin zur Dokumentation und Berichterstattung, bauen Unternehmen ein optimiertes, überprüfbares EUDR-Compliance-Ökosystem auf, das mit ihren Abläufen skaliert.
Welche Durchsetzungsmechanismen und Strafen gibt es?
Die Durchsetzung ist ein entscheidender Bestandteil des EUDR-Rahmens. Die Verordnung wird durch ein strukturiertes System aus Überwachung, Inspektionen und Sanktionen unterstützt, das sicherstellen soll, dass Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften ernst nehmen. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen nicht nur mit finanziellen Konsequenzen, sondern auch mit Reputations- und Betriebsrisiken rechnen. Ein Verständnis der Durchsetzung im Rahmen der EUDR hilft Unternehmen, ihr Risiko einzuschätzen und proaktiv Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zu ergreifen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhält?
Die Nichteinhaltung der EU-Verordnung kann eine Reihe rechtlicher und wirtschaftlicher Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Sanktionen sollen im Einklang mit dem EU-Recht „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.
Mögliche Folgen sind:
- Geldbußen von bis zu 4% des Gesamtumsatzes des Unternehmens in der EU.
- Beschlagnahme oder Vernichtung nicht konformer Waren durch den Zoll oder die zuständigen Behörden.
- Vorübergehende Verbote für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt oder für deren Ausfuhr aus der EU.
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bzw. vom Zugang zu EU-Förderprogrammen für bis zu 12 Monate.
- Aussetzung vereinfachter Einfuhrverfahren, wie etwa Zoll-Schnellverfahren.
Neben rechtlichen Sanktionen können für Unternehmen auch indirekte Konsequenzen drohen, beispielsweise:
- Verlust von Verträgen mit EU-Käufern, die die Einhaltung der EUDR erfordern.
- Reputationsschaden bei Investoren, Kunden und NGOs.
- Störungen in der Logistik und der Versorgungskontinuität.
Um diese Folgen zu vermeiden, müssen Unternehmen in Due-Diligence-, Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitssysteme investieren, die vollständig den Anforderungen der EUDR entsprechen.
Wie überprüfen die Behörden die Einhaltung?
Jeder EU-Mitgliedstaat ist dafür verantwortlich, die zuständigen Behörden für die Durchsetzung der EUDR in seinem Hoheitsgebiet zu benennen. Diese Behörden führen Inspektionen durch, untersuchen Risiken und verhängen gegebenenfalls Sanktionen. Inspektionen können stichprobenartig, aufgrund von Risikoanalysen oder aufgrund von Warnungen Dritter erfolgen.
Zu den Durchsetzungsmaßnahmen gehören:
- Überprüfung der über das EU-TRACES-System eingereichten Due-Diligence-Erklärungen.
- Vor-Ort-Kontrollen bei Betreibern und Händlern.
- Dokumentieren Sie Audits, einschließlich Lieferantenverträgen, Geolokalisierungsdaten und Risikobewertungen.
- Analyse von Satellitendaten zum Abgleich der deklarierten Produktionsflächen mit Abholzungswarnungen.
- Produktproben oder physikalische Tests, einschließlich Artenidentifizierung für Holzprodukte.
Behörden können auch mit Zollbehörden, NGOs und internationalen Prüfstellen zusammenarbeiten, um Unstimmigkeiten oder Hochrisikosendungen aufzudecken. Ziel ist ein risikobasierter Inspektionsansatz, bei dem die Durchsetzungsbemühungen dort konzentriert werden, wo die Wahrscheinlichkeit von Verstößen am höchsten ist.
Wie lange sollten Unternehmen Compliance-Daten aufbewahren?
Gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, alle relevanten Compliance-Dokumente mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Betreiber als auch für Händler und umfasst:
- Geolokalisierungsdaten und Produktionsgrundstückskarten.
- Lieferantenverträge und Rechtsdokumente.
- Aufzeichnungen zur Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung.
- Eingereichte Due-Diligence-Erklärungen und unterstützende Nachweise.
- Kommunikations- und Entscheidungsprotokolle im Zusammenhang mit Compliance-Prozessen.
Die Pflege dieses Archivs ist für das Bestehen von Inspektionen, die Beantwortung von Audits und den Nachweis, dass ein Unternehmen in gutem Glauben gehandelt und seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, von entscheidender Bedeutung.
Was sind die häufigsten Compliance-Herausforderungen?
Trotz der klaren Struktur der EUDR haben viele Unternehmen praktische Schwierigkeiten, die Anforderungen zu erfüllen, insbesondere solche, die in komplexen, globalen Lieferketten tätig sind. Die Herausforderungen reichen von der Datenverfügbarkeit über die Einbindung der Lieferanten bis hin zur technologischen Bereitschaft. Das frühzeitige Erkennen dieser Hindernisse ermöglicht es Unternehmen, realistische Compliance-Strategien zu entwickeln und Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden.
Mit welchen Schwierigkeiten sind Unternehmen konfrontiert?
Mehrere allgemeine Hindernisse können die Einhaltung der EUDR erschweren, insbesondere für KMU und Unternehmen, die ihre Waren aus Regionen mit hohem Risiko oder geringer Infrastruktur beziehen.
- Datenerhebung bei Kleinbauern: Viele der unter die EUDR fallenden Rohstoffe wie Kakao, Kaffee und Kautschuk werden von Kleinbauern produziert. Diesen Produzenten fehlen oft digitale Werkzeuge, formelle Landtitel oder Erfahrung mit Rückverfolgbarkeitssystemen. Dies erschwert die Beschaffung zuverlässiger Geolokalisierung und rechtlicher Dokumente.
- Begrenzte digitale Infrastruktur: In Teilen Südostasiens, Lateinamerikas und Afrikas südlich der Sahara sind Internetzugang, Mobilfunk und Satellitenempfang möglicherweise eingeschränkt oder unzuverlässig. Dies beeinträchtigt die Fähigkeit der Unternehmen, Daten rechtzeitig zu erfassen, zu überprüfen und zu übermitteln.
- Hohe Compliance-Kosten: Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Einhaltung der EUDR eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Zu den Kosten zählen Investitionen in Software, Schulungen, Audits durch Dritte und Überwachungsabonnements.
- Fragmentierte Lieferketten: Viele Unternehmen haben nicht direkte Beziehungen zu allen Akteuren in ihrer Lieferkette. Produkte können über mehrere Zwischenhändler gehen, was das Risiko von Datenverlust oder intransparenten Praktiken erhöht.
- Mangelnde interne Kapazität: Manchen Unternehmen fehlen spezielle Compliance- oder Nachhaltigkeitsteams, die die laufende Überwachung, Dokumentation und Berichterstattung gemäß EUDR verwalten. Ohne spezialisiertes Personal können diese Verpflichtungen überwältigend werden.
- Unklare Landrechte: In manchen Anbauregionen sind die Landbesitzverhältnisse informell oder umstritten. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und erschwert die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Produktionsflächen.
Wie können Unternehmen diese Barrieren überwinden?
Die Herausforderungen sind zwar real, aber nicht unüberwindbar. Mehrere proaktive Strategien können Unternehmen helfen, die EUDR-Anforderungen trotz struktureller Einschränkungen zu erfüllen.
- Schulungsprogramme für Lieferanten: Die Aufklärung von Produzenten und lokalen Partnern über die Anforderungen der EUDR stärkt das Bewusstsein und verbessert die Datenqualität. Schulungen können die Nutzung von GPS, die Landdokumentation und digitale Berichtsformate umfassen.
- Compliance-Toolkits und Vorlagen: Die Bereitstellung standardisierter Formulare, Checklisten und Leitfäden vereinfacht die Datenerfassung in verschiedenen Versorgungsnetzen. Diese Ressourcen tragen zur Konsistenz bei und reduzieren Verwaltungsfehler.
- Überprüfung durch Dritte und PartnerschaftenExterne Berater, NGOs und lokale Prüfstellen können bei der Datenerhebung, Risikobewertung und Überwachung unterstützen. Dies ist besonders in Hochrisikogebieten oder abgelegenen Gebieten nützlich.
- Technische und finanzielle Unterstützung: Unternehmen können sich für von der EU geförderte Initiativen bewerben oder mit Branchengruppen zusammenarbeiten, die Kofinanzierung, Open-Source-Tools oder gemeinsame Infrastruktur anbieten, um die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern.
- Frühzeitige Vorbereitung und schrittweise Einführung: Indem sie mit den Compliance-Bemühungen lange vor den Fristen (30.12.2025 für große Unternehmen und 30.06.2026 für KMU) beginnen, gewinnen Unternehmen Zeit, Lücken zu identifizieren, Systeme zu testen und ihren Ansatz zu verfeinern.
Die Anpassung an die EUDR ist komplex, doch durch Investitionen in diese Maßnahmen wird nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt, sondern auch der Aufbau widerstandsfähigerer und transparenterer Lieferketten ermöglicht.

So beginnen Sie mit der Vorbereitung auf EUDR
Da die Umsetzungsfristen der EUDR für große Unternehmen am 30.12.2025 und für kleine und Kleinstunternehmen am 30.06.2026 näher rücken, müssen Unternehmen jetzt die Grundlagen für die Einhaltung der Vorschriften schaffen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist unerlässlich, um Störungen im EU-Handel, Geldstrafen oder Reputationsrisiken zu vermeiden. Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Schritte, die Unternehmen unternehmen sollten, um die Bereitschaft in allen Betriebsabläufen und Lieferketten zu stärken.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Die Vorbereitung auf EUDR ist keine einmalige Aufgabe – es handelt sich um einen strukturierten, mehrstufigen Prozess, der die Koordination zwischen Abteilungen, Systemen und Lieferanten erfordert. Folgende Maßnahmen sollten sofort priorisiert werden:
- Lieferketten abbilden: Identifizieren Sie die von Ihnen bezogenen Rohstoffe, die unter die EUDR-Verordnung fallen, und verfolgen Sie sie bis zu ihrem Ursprung zurück. Dazu gehört auch, zu verstehen, ob die Produkte unter die EUDR fallende Rohstoffe enthalten, daraus gewonnen werden oder mit ihnen gefüttert werden.
- Sammeln Sie Geolokalisierungsdaten: Erfassen Sie für jeden Bauernhof, jede Plantage oder jedes Waldstück, das an der Produktion regulierter Rohstoffe beteiligt ist, genaue GPS-Koordinaten und Grundstücksgrenzen. Zeitgestempelte Ernte- oder Produktionsdaten sind ebenfalls erforderlich, um nachzuweisen, dass das Land nach dem 31.12.2020 nicht abgeholzt wurde.
- Bauen Sie interne Compliance-Teams auf: Weisen Sie den Teams für Beschaffung, Recht, IT und Nachhaltigkeit Rollen zu. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter in den Anforderungen der EUDR und den Due-Diligence-Prozessen geschult sind. Benennen Sie eine verantwortliche Person oder Abteilung für die Überwachung des Due-Diligence-Prozesses.
- Auswählen von Überwachungsplattformen: Wählen Sie digitale Tools, die die Kartierung der Lieferkette, die satellitengestützte Waldüberwachung, die Risikobewertung und die Due-Diligence-Berichterstattung unterstützen. Prüfen Sie, ob eine Integration in Ihr ERP- oder SCM-System erforderlich ist.
- Lieferanten einbinden: Kontaktieren Sie Produzenten, Händler und Genossenschaften. Erläutern Sie die Anforderungen der EUDR, fordern Sie Dokumentation an und bieten Sie Unterstützung bei der Verbesserung der Rückverfolgbarkeit. Konzentrieren Sie sich auf den Aufbau von Vertrauen und die Zusammenarbeit in Ihrem Lieferantennetzwerk.
- Entwickeln Sie DokumentationsprotokolleErstellen Sie Vorlagen für Geolokalisierungsaufzeichnungen, Risikobewertungen, Lieferantenerklärungen und Due-Diligence-Erklärungen. Organisieren Sie Speicher- und Abrufsysteme, um sicherzustellen, dass alle Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Durch die Befolgung dieser Schritte schaffen Unternehmen eine strukturierte Compliance-Grundlage, die mit dem Wachstum ihrer Geschäftstätigkeit oder der Weiterentwicklung der Vorschriften skaliert werden kann.
Gibt es eine Schonfrist oder Flexibilität?
Es gibt keine formelle Schonfrist im Rahmen der EU-Verordnung. Sobald die Fristen (30.12.2025 für Großunternehmen und 30.06.2026 für KMU) erreicht sind, müssen Unternehmen die Vorschriften vollständig erfüllen, um die betroffenen Produkte legal auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen oder aus der EU zu exportieren.
Allerdings folgt die Verordnung einem stufenweisen Umsetzungszeitplan, der sich nach der Unternehmensgröße richtet:
- Große Unternehmen müssen die Vorschriften bis zum 30. Dezember 2025 einhalten.
- Kleine und Kleinstunternehmen haben zusätzlich sechs Monate Zeit, die Frist endet am 30. Juni 2026.
Der Zeitplan sieht zwar eine Übergangsfrist vor, nach Ablauf der Frist besteht jedoch keine Flexibilität bei der Durchsetzung. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung für jede Gruppe mit Inspektionen und Audits beginnen.
Unternehmen sollten daher die aktuelle Phase als Aufbauphase nutzen, um Systeme zu testen, Daten zu sammeln und Risikobewertungen zu verfeinern. Warten bis zum letzten Moment erhöht das Risiko unvollständiger Compliance, Lieferverzögerungen oder Strafzahlungen.
Wie sieht die Zukunft von EUDR aus?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist nicht als feste Richtlinie konzipiert, sondern als dynamischer Regulierungsrahmen, der sich mit der Zeit weiterentwickelt. Zukünftige Aktualisierungen sind zu erwarten, da die Europäische Kommission weitere Daten erhebt, die Umsetzungsergebnisse bewertet und die EUDR an andere Nachhaltigkeitsvorschriften anpasst. Unternehmen sollten sich auf regulatorische Änderungen und eine mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs vorbereiten, die die Compliance-Erwartungen für die kommenden Jahre prägen werden.
Wird die Regulierung ausgeweitet?
Ja, die EUDR wird voraussichtlich in mehreren Schlüsselbereichen erweitert. Während die ursprüngliche Verordnung sieben Kernprodukte (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk) abdeckt, hat die Europäische Kommission deutlich gemacht, dass zukünftige Aktualisierungen zusätzliche Produkte und Änderungen der Risikoklassifizierungen umfassen können. Zu den wahrscheinlichen Erweiterungsrichtungen gehören:
Weitere in Betracht gezogene Waren
Neue Produkte können je nach ihren Auswirkungen auf die Abholzung hinzugefügt werden. Mögliche Kandidaten sind:
- Mais: Wird in Gebieten mit Abholzungsgefahr, insbesondere in Lateinamerika, weithin angebaut.
- Zuckerrohr: Im Zusammenhang mit Landnutzungsänderungen in tropischen Regionen.
- Biokraftstoffe: Wird zunehmend auf die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen untersucht.
- Viskose und Textilien: Aus waldbasierter Zellulose gewonnen, wobei die Sorge hinsichtlich einer nicht nachhaltigen Beschaffung zunimmt.
Aktualisierungen der Risikoklassifizierung
Die Europäische Kommission ordnet Ländern basierend auf ihren Abholzungsbilanzen, der Qualität der Regierungsführung und den Umweltschutzmaßnahmen ein hohes, mittleres oder niedriges Abholzungsrisiko zu. Diese Klassifizierungen werden regelmäßig überprüft und wirken sich direkt auf die Sorgfaltspflicht bei der Beschaffung von Rohstoffen aus diesen Ländern aus.
Erweiterung der Produktabdeckung durch Anhangsaktualisierungen
Anhang I der Verordnung listet die spezifischen HS/CN-Codes für die betroffenen Produkte auf. Im Laufe der Zeit kann der Anhang aktualisiert werden, um neue Unterkategorien, zusammengesetzte Waren oder Derivate aufzunehmen, die ursprünglich nicht aufgeführt waren.
Angleichung an andere Nachhaltigkeitsrahmen der EU
Die EUDR wird voraussichtlich in andere EU-Initiativen integriert, darunter die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD) und die Richtlinie zu Umweltauswirkungen. Dies könnte zu harmonisierten Datenanforderungen und gemeinsamen Compliance-Workflows führen.
TRACES-Systemverbesserungen
Die TRACES-Plattform der EU zur Einreichung von Due-Diligence-Erklärungen wird zur Unterstützung der EUDR erweitert. Zukünftige Funktionen könnten automatisierte Warnmeldungen, die Integration mit Zollsystemen und Links zu Tools zur Überwachung der Abholzung umfassen. Unternehmen mit veralteten IT-Systemen müssen möglicherweise ihre technische Infrastruktur anpassen, um mit der Entwicklung Schritt zu halten.
Diese zukünftigen Entwicklungen deuten darauf hin, dass EUDR ein lebendiges Rahmenwerk ist, das sich als Reaktion auf Umweltdaten, politische Integration und die Realitäten der Lieferkette weiterentwickelt. Unternehmen, die heute in flexible, skalierbare Compliance-Systeme investieren, sind besser für zukünftige Anforderungen gerüstet.

Digitale Lösungen zur Vereinfachung der EUDR-Compliance
EUDR.co ist eine speziell entwickelte Plattform, die Unternehmen durch Automatisierung, Rückverfolgbarkeit und Echtzeit-Risikomanagement bei der Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) unterstützt. Die Plattform wurde speziell zur Unterstützung von EUDR-Workflows entwickelt und ermöglicht es Unternehmen, Geolokalisierungsdaten zu erfassen, Entwaldungsrisiken zu bewerten und Due-Diligence-Erklärungen (DDS) gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erstellen.
Durch die Integration von Satellitenbildern, GIS-Tools und sicherer digitaler Dokumentation gewährleistet eudr.co Transparenz und Auditfähigkeit in der Lieferkette. Die flexible Architektur unterstützt sowohl die Beschaffung durch Kleinbauern als auch komplexe mehrstufige Lieferketten und ist somit eine skalierbare Lösung für Unternehmen, die eine langfristige und effiziente EUDR-Konformität anstreben.
Schlussfolgerung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise dar, wie globale Unternehmen ihre Umweltverantwortung innerhalb ihrer Lieferketten wahrnehmen müssen. Durch die Forderung nach vollständiger Rückverfolgbarkeit, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und dem Nachweis entwaldungsfreier Beschaffung legt die Verordnung die Messlatte für Transparenz und Sorgfaltspflicht im Welthandel höher. Für Fachleute in den Bereichen Beschaffung, Compliance oder Nachhaltigkeit ist die EUDR mehr als eine rechtliche Verpflichtung – sie ist ein Aufruf, Unternehmensaktivitäten an internationalen Umweltzielen auszurichten.
Die Vorbereitung auf die EUDR erfordert frühzeitiges Handeln, strategische Investitionen in Überwachungstechnologien und eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten. Unternehmen, die jetzt mit dem Aufbau ihrer Compliance-Systeme beginnen, sind besser gerüstet, um Strafen zu vermeiden, den EU-Marktzugang aufrechtzuerhalten und eine Vorreiterrolle bei der ethischen Beschaffung einzunehmen. Da sich die Regulierung ständig weiterentwickelt und erweitert, wird die Fähigkeit zur proaktiven Anpassung und Reaktion zu einem entscheidenden Geschäftsvorteil.