Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein wegweisendes Umweltgesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung. Sie führt strenge Compliance-Anforderungen für Unternehmen ein, die bestimmte Hochrisikoprodukte auf den EU-Markt bringen oder exportieren.
Da die Abholzung der Wälder eine der Hauptursachen für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt ist, ist die EUDR ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der EU.
Dies ist insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Forstwirtschaft, Einzelhandel und globale Lieferketten relevant. Das Verständnis und die Vorbereitung auf die EUDR sind heute für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, das Lieferkettenmanagement und die ESG-Ausrichtung unerlässlich.

Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Bei der EUDR handelt es sich um eine rechtsverbindliche Verordnung, die sicherstellen soll, dass Produkte, die mit Abholzung und Waldschädigung in Zusammenhang stehen, nicht innerhalb der EU gehandelt oder aus der EU exportiert werden.
Rechtliche Definition und Ziele
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), offiziell bekannt als Verordnung (EU) 2023/1115, trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie gilt für die meisten Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Diese aktualisierten Fristen spiegeln eine zwölfmonatige Verschiebung wider, die die Europäische Kommission im Oktober 2024 als Reaktion auf die Bedenken der Interessengruppen vorgeschlagen hatte.
Die EU-Verordnung ist eine rechtsverbindliche Verordnung, die den Markteintritt und den Austritt von Produkten, die mit Abholzung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf den EU-Markt verhindern soll. Sie ist ein zentrales Element der umfassenderen Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsziele der EU.
Die Hauptziele der Verordnung sind:
- Um die Abholzung und Waldschädigung im Zusammenhang mit dem EU-Handel zu verhindern.
- Den Handel mit Produkten fördern, die ohne Abholzung auskommen.
- Zur Unterstützung des Klimaschutzes und des Erhalts der Artenvielfalt.
- Um die Achtung der Rechte der Ureinwohner und der Menschenrechte in den Produktionsgebieten sicherzustellen.
Diese Ziele spiegeln die Absicht der EU wider, einen systemischen Wandel in der Art und Weise voranzutreiben, wie Rohstoffe weltweit produziert, bezogen und überprüft werden.
Grundprinzipien der Verordnung
Drei Kernbedingungen müssen erfüllt sein, bevor ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder von dort exportiert werden kann:
- Es muss frei von Abholzung sein, d. h. es muss auf Flächen produziert worden sein, die nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 weder abgeholzt noch von Waldschädigung betroffen waren.
- Es muss legal und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen des Herkunftslandes hergestellt worden sein, einschließlich Landnutzungsrechten, Umweltschutz, Arbeitsrechten und Rechten der indigenen Völker.
- Dies muss durch eine Sorgfaltspflichterklärung abgedeckt sein, die vor dem Marktzugang oder Export über ein zentrales EU-Informationssystem eingereicht wird.
Diese Bedingungen gelten einheitlich sowohl für importierte als auch für in der EU hergestellte Waren und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Herkunft. Die Verordnung verbietet den Markteintritt, wenn eine der drei Bedingungen nicht erfüllt ist – selbst dann nicht, wenn die Produkte zwar den lokalen Standards entsprechen, aber nicht den strengeren Umwelt- und Rechtskriterien der EU entsprechen.
Ziel ist nicht nur, die Abholzung von Wäldern zu verhindern, sondern auch die Verantwortlichkeit und Transparenz in den globalen Lieferketten zu erhöhen, indem bei allen Akteuren die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Verantwortung für die Umwelt durchgesetzt werden.
Wer muss die EUDR einhalten?
Die EU-Verordnung legt klare und verbindliche Pflichten für alle Unternehmen fest, die relevante Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, dort handeln oder exportieren. Dies gilt sowohl für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, als auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in die EU exportieren.
Betreiber und Händler
Betreiber sind juristische oder natürliche Personen, die regulierte Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Dazu zählen Hersteller, Importeure oder Produzenten relevanter Waren.
Händler sind Unternehmen, die diese Produkte innerhalb der EU weitervertreiben, sie jedoch nicht direkt importieren oder exportieren.
Sowohl Marktteilnehmer als auch Großhändler sind verpflichtet, ein Sorgfaltssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten, das den gesetzlichen Anforderungen der EU-Verordnung entspricht. Vor dem Inverkehrbringen oder Export von Produkten müssen sie eine Sorgfaltspflichterklärung über ein spezielles EU-Informationssystem einreichen. Diese Erklärung bestätigt, dass das Produkt frei von Abholzung ist, nach den Gesetzen des Herkunftslandes legal ist und durch eine Risikobewertung unterstützt wird.
Das Versäumnis, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen oder die erforderliche Erklärung abzugeben, kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
KMU und verlängerte Fristen
Die EUDR bietet kleinen und Kleinstunternehmen (KMU) vorübergehende Flexibilität und trägt dabei ihren begrenzten Ressourcen Rechnung:
- Für KMU gilt eine verlängerte Frist zur Einhaltung – bis zum 30. Juni 2026, was der genehmigten Verschiebung um 12 Monate entspricht.
- KMU-Händler sind nicht verpflichtet, selbst eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen, müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Lieferanten, in der Regel größere Unternehmen, dies getan und alle erforderlichen Unterlagen bereitgestellt haben.
Dies entbindet sie jedoch nicht von ihrer Verantwortung. Alle Akteure in der Lieferkette sind gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Produkte die EUDR-Anforderungen erfüllen, unabhängig von der Unternehmensgröße. KMU sollten daher ihre Lieferanten sorgfältig prüfen und die Dokumentation aufbewahren, um die Einhaltung der Vorschriften auf Anfrage der Behörden nachweisen zu können.
Welche Produkte und Waren fallen unter die EUDR?
Die Verordnung zielt auf eine definierte Gruppe von Hochrisikorohstoffen ab, die eng mit der globalen Abholzung und Waldschädigung verbunden sind. Sie gilt nicht nur für Rohstoffe, sondern auch für alle Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert werden oder unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt werden – unabhängig davon, ob sie importiert oder innerhalb der EU hergestellt werden.
Liste der relevanten Waren
Derzeit umfasst die EUDR sieben wichtige Rohstoffe:
- Vieh: einschließlich Rindfleisch, Leder und verwandter Produkte. Die Viehzucht ist eine Hauptursache für die Abholzung von Wäldern in Regionen wie dem Amazonasgebiet.
- Kakao: Wird in Schokolade und Süßwaren verwendet. Der Kakaoanbau hat zu einem erheblichen Waldverlust in Westafrika beigetragen.
- Kaffee: Der Kaffeeanbau ist weltweit weit verbreitet, führt jedoch häufig zur Umwandlung von Wäldern, insbesondere in Lateinamerika und Südostasien.
- Ölpalme: kommt in verarbeiteten Lebensmitteln, Kosmetika und Biokraftstoffen vor. Die Palmölproduktion ist eine Hauptursache für die Abholzung der Wälder in Indonesien und Malaysia.
- Gummi: Wird in Reifen, Schuhen und Industriegütern verwendet. Kautschukplantagen haben in Südostasien die natürlichen Wälder ersetzt.
- Soja: Wird für Tierfutter, verarbeitete Lebensmittel und Biokraftstoffe verwendet. Der Sojaanbau hat zur Waldrodung beigetragen, insbesondere in Brasilien und Argentinien.
- Holz: umfasst Holz, Möbel, Zellstoff und Papier. Nicht nachhaltige Abholzungspraktiken tragen seit langem zum weltweiten Waldverlust bei.
Die Auswahl der einzelnen Rohstoffe erfolgte aufgrund ihres Handelsvolumens mit der EU und ihres direkten Zusammenhangs mit der Abholzung von Wäldern. Je nach Risikobewertung und Marktentwicklung können in zukünftigen Überarbeitungen weitere Rohstoffe hinzugefügt werden.
Abgedeckte Produkte und Anhang I
Anhang I der EU-Verordnung definiert die betroffenen Produkte anhand der EU-Zollklassifizierungscodes. Dazu gehören Rohstoffe wie Sojabohnen und Palmöl sowie Folgeprodukte wie Schokolade, Leder, Holzmöbel, Papier und Gummireifen. Die Liste basiert auf den Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU, die Unternehmen über TARIC oder nationale Zollklassifizierungstools überprüfen können. Ist der Code eines Produkts nicht in Anhang I aufgeführt, fällt es nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.
Ausnahmen und Sonderfälle
Von der EU-Verordnung sind recycelte Produkte, Verpackungen, die ausschließlich zur Unterstützung oder zum Transport anderer Waren dienen, sowie Gegenstände am Ende ihres Lebenszyklus ausgenommen. Werden solche Materialien jedoch als eigenständige Produkte verkauft und enthalten sie regulierte Rohstoffe, können sie dennoch unter die Verordnung fallen.
Was ist Due Diligence gemäß EUDR?
Die Due Diligence ist der zentrale Compliance-Mechanismus im Rahmen der EUDR. Sie umfasst das Sammeln, Überprüfen und Bewerten von Risikoinformationen.
Sorgfaltspflichten
Bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen, müssen Betreiber und Händler:
- Sammeln Sie detaillierte Produkt- und Lieferketteninformationen.
- Identifizieren Sie das Land und den genauen geografischen Standort der Produktion.
- Überprüfen Sie die Einhaltung der örtlichen Gesetze und bestätigen Sie den Status „ohne Abholzung“.
- Reichen Sie eine Due-Diligence-Erklärung beim EU-Register ein.
- Bewahren Sie die Dokumentation fünf Jahre lang auf.
Der Prozess muss für jede relevante Produktcharge durchgeführt werden.
Risikobewertungsprozess
Bei einer gründlichen Risikobewertung müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, darunter:
- Das Produktionsland und seine Einstufung als Hoch-, Standard- oder Niedrigrisikoland.
- Die Anwesenheit indigener Gemeinschaften im oder in der Nähe des Produktionsgebiets.
- Die Komplexität und Transparenz der Lieferkette.
- Die Glaubwürdigkeit und Vollständigkeit der von den Lieferanten bereitgestellten Dokumentation.
Anhand dieser Faktoren lässt sich feststellen, ob das Risiko einer Abholzung oder einer Gesetzesverletzung vernachlässigbar ist oder ob vor der Markteinführung Minderungsmaßnahmen erforderlich sind.
Maßnahmen zur Risikominderung
Ist das Risiko nicht vernachlässigbar, müssen Unternehmen vor der Markteinführung von Produkten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören beispielsweise die Einholung zusätzlicher Unterlagen, die Beauftragung unabhängiger Audits oder die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Umsetzung von Verbesserungen.
Die Risikominderung muss dokumentiert und jährlich überprüft werden.

Wie bereite ich mich auf die Einhaltung der EUDR vor?
Die Einhaltung der EUDR ist komplex und zeitkritisch und erfordert von Unternehmen einen proaktiven, strukturierten Ansatz. Eine frühzeitige Vorbereitung ist nicht nur wichtig, um gesetzliche Fristen einzuhalten, sondern auch, um Störungen zu vermeiden, belastbare Systeme aufzubauen und Engagement für Nachhaltigkeitsziele zu zeigen.
Interne Schritte und Teamaufbau
Unternehmen sollten:
- Bilden Sie ein engagiertes Compliance-Team, das die Rechts-, Beschaffungs- und Nachhaltigkeitsverantwortlichen umfasst, um eine abteilungsübergreifende Koordination sicherzustellen.
- Überprüfen Sie Produktportfolios, um festzustellen, welche Waren in den Geltungsbereich der Verordnung gemäß Anhang I fallen.
- Aktualisieren Sie interne Richtlinien und Lieferantenverträge, um die Sorgfaltspflicht- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen der EUDR zu berücksichtigen.
In dieser Vorbereitungsphase sollte es auch darum gehen, den Abteilungen klare Rollen und Verantwortlichkeiten zuzuweisen und dabei die Unterstützung der Führungsebene zu nutzen, um die Ressourcenzuweisung und Rechenschaftspflicht sicherzustellen.
Datenerfassung und Rückverfolgbarkeit
Die erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften hängt von der Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette bis auf die Grundstücksebene ab. Unternehmen sollten:
- Implementieren oder aktualisieren Sie IT-Systeme, die eine strukturierte Datenerfassung, -speicherung und Risikodokumentation unterstützen.
- Nutzen Sie Geolokalisierungstools und Satellitenbilder, um den Ursprung von Waren zurückzuverfolgen und sicherzustellen, dass die Produktion auf nicht abgeholztem Land stattgefunden hat.
- Gewährleistung der Systeminteroperabilität mit dem zentralen Register der EU zur Abgabe von Sorgfaltspflichterklärungen.
Diese Investitionen verringern das Risiko der Nichteinhaltung und können zu langfristigen Effizienzsteigerungen bei der ESG-Berichterstattung und im Lieferantenmanagement führen.
Lieferantenengagement
Lieferanten stehen bei der Einhaltung der Vorschriften an vorderster Front, insbesondere in Ländern mit eingeschränkter Infrastruktur oder mangelnder rechtlicher Angleichung an EU-Standards. Unternehmen sollten:
- Fordern Sie von den Lieferanten Unterlagen an, die die Herkunft, Rechtmäßigkeit und Abholzungsfreiheit der Produkte bestätigen.
- Stellen Sie Schulungen und Ressourcen bereit, um Lieferanten dabei zu helfen, die EUDR-Anforderungen zu verstehen und interne Kapazitäten aufzubauen.
- Führen Sie in Hochrisikoregionen Audits oder Überprüfungen durch, insbesondere wenn Kleinbauern oder Zwischenhändler beteiligt sind.
Durch proaktives Engagement der Lieferanten wird das Vertrauen gestärkt, die Datenzuverlässigkeit erhöht und Unternehmen werden bei der Anpassung an künftige Sorgfaltspflichten im Umwelt- und Menschenrechtsbereich unterstützt.
Durchsetzung, Strafen und Rechtsrisiken
Die EUDR umfasst einen robusten Durchsetzungsrahmen, der eine wirksame Einhaltung der Verordnung gewährleisten und Verstöße im gesamten EU-Markt verhindern soll. Die Durchsetzung erfolgt dezentral: Jeder Mitgliedstaat ist für die Umsetzung und Überwachung der Verordnung in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die Europäische Kommission koordiniert die Maßnahmen, veröffentlicht Risikoklassifizierungen und kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn die nationalen Behörden nicht reagieren.
Aufsichtsbehörden und Inspektionen
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen und mögliche Verstöße untersuchen. Diese Behörden spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen und fairen Anwendung der Verordnung in allen Sektoren.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Überwachung der Einhaltung durch routinemäßige und risikobasierte Inspektionen.
- Überprüfung eingereichter Due-Diligence-Erklärungen und Verifizierung der Belege.
- Durchführung von Audits der Due-Diligence-Systeme von Betreibern und Händlern.
- Untersuchung von Beschwerden Dritter, sogenannter „berechtigter Bedenken“, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Journalisten oder betroffenen Gemeinschaften eingereicht werden können.
Die Behörden sind befugt, Inspektionen vor Ort durchzuführen, zusätzliche Unterlagen anzufordern und auf Geolokalisierungsdaten und Lieferkettenaufzeichnungen zuzugreifen. Bei Verdacht auf Verstöße können sie Waren beschlagnahmen, Lieferungen stoppen oder Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten aussetzen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem jährlich Berichte über ihre Durchsetzungsmaßnahmen veröffentlichen, einschließlich der Anzahl der durchgeführten Kontrollen und der Ergebnisse der Ermittlungen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
Sanktionen und Konsequenzen
Die Strafen für Verstöße gegen die EU-Verordnung sind verhältnismäßig und abschreckend. Sie zielen sowohl auf die finanziellen als auch auf die operativen Aspekte der Unternehmen ab, die gegen die Verordnung verstoßen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Verordnung durch nationale Rechtsvorschriften durchzusetzen. Zu den möglichen Sanktionen gehören:
- Geldbußen von bis zu 4% des gesamten jährlichen EU-Umsatzes des Unternehmens.
- Beschlagnahmung der betreffenden Produkte oder der durch deren Verkauf erzielten Erlöse.
- Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Aufträgen oder öffentlichen Fördermitteln für bis zu 12 Monate.
- Vorübergehendes Verbot der Inverkehrbringung oder Bereitstellung relevanter Produkte auf dem EU-Markt.
Zusätzlich zu diesen Strafen veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen der Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen haben, sowie Einzelheiten zum Verstoß. Diese öffentliche Bekanntgabe kann zu Reputationsschäden und einem Vertrauensverlust der Stakeholder führen.
Herausforderungen und praktische Überlegungen
Die EUDR ist zwar gut gemeint, ihre Umsetzung stellt Unternehmen jedoch vor echte Herausforderungen.
Technische und betriebliche Barrieren
Viele Unternehmen haben bei der Implementierung von EUDR-Compliance-Systemen praktische Schwierigkeiten, insbesondere in komplexen globalen Lieferketten.
Zu den häufigsten Herausforderungen gehören:
- Eingeschränkter oder unzuverlässiger Zugang zu Geolokalisierungsdaten landwirtschaftlicher Flächen, insbesondere in Regionen ohne digitale Kataster oder Satelliteninfrastruktur. Kleinbauern in Westafrika verfügen beispielsweise möglicherweise nicht über GPS-Karten oder dokumentierte Landtitel.
- Die Fragmentierung der Lieferkette, in der Produkte über mehrere Zwischenhändler gehen, erschwert die Rückverfolgung der Herkunft. Für ein einzelnes Kaffeeprodukt können Dutzende von Farmen, Verarbeitern und Exporteuren mit jeweils unterschiedlichen Aufzeichnungsstandards zuständig sein.
- Vorhandene IT-Systeme unterstützen möglicherweise keine Rückverfolgbarkeit auf Chargen- oder Parzellenebene, sodass kostspielige Upgrades oder neue Tools erforderlich sind.
Diese technischen und betrieblichen Probleme verzögern häufig die Due-Diligence-Bemühungen und erhöhen die Compliance-Kosten, insbesondere für kleinere Unternehmen oder solche, die in Hochrisikoländern tätig sind.
Rechtliche und strategische Überlegungen
Die Einhaltung der EUDR bringt auch rechtliche und strategische Herausforderungen mit sich, insbesondere für Unternehmen, die ihre Waren von außerhalb der EU beziehen.
Ein großes Problem ist der potenzielle Konflikt zwischen den Sorgfaltspflichtstandards der EU und den lokalen Gesetzen der Produktionsländer. So kann beispielsweise in Brasilien oder Indonesien die legale Abholzung nach nationalen Vorschriften erlaubt sein, obwohl sie immer noch nicht mit der strengeren Definition von „abholzungsfrei“ der EU-Verordnung vereinbar ist (Stichtag: 31. Dezember 2020).
Dies führt zu Reibungen, wo:
- Die Lieferanten sind in ihrem eigenen Land rechtmäßig tätig, erfüllen jedoch nicht die Umweltkriterien der EU.
- Exporteure müssen sich entscheiden, ob sie ihren Marktzugang in der EU behalten oder die nationale Politik unterstützen möchten.
Unternehmen müssen diese rechtlichen Diskrepanzen sorgfältig prüfen und Beschaffungsstrategien entwickeln, die das Risiko minimieren. Dies kann die Einbindung lokaler Behörden, die Zusammenarbeit mit NGOs oder die Unterstützung rechtlicher Ansätze zur Anpassung regionaler Praktiken an die Erwartungen der EUDR umfassen.

Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung der EUDR
EUDR.co unterstützt Unternehmen dabei, komplexe regulatorische Herausforderungen in optimierte, überschaubare Arbeitsabläufe zu verwandeln. Da die EU-Entwaldungsverordnung strenge Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht stellt, bietet das Unternehmen eine digitale Lösung, die jeden Schritt vereinfacht – von der Geolokalisierungsüberprüfung und Lieferantendatenerfassung bis hin zur automatisierten Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen. Die Plattform soll sicherstellen, dass Unternehmen jeder Größe die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung zuverlässig, effizient und prüfungsbereit erfüllen können.
EUDR.co versteht, dass Compliance nicht nur das Abhaken von Kästchen bedeutet – es geht darum, Vertrauen aufzubauen, Risiken zu minimieren und den langfristigen Geschäftswert zu sichern. Die Tools von EUDR.co integrieren sich nahtlos in bestehende Systeme, unterstützen mehrsprachige Lieferketten und passen sich der Komplexität der Beschaffung in der Praxis an. Ob ein Unternehmen sein erstes DDS erstellt oder die Compliance auf Tausende von Farmen ausweitet – eudr.co bietet die Unterstützung und Infrastruktur, die für einen legalen, abholzungsfreien Handel erforderlich sind.
Schlussfolgerung
Die EU-Entwaldungsverordnung markiert einen grundlegenden Wandel im Management globaler Lieferketten für Unternehmen. Sie legt strenge rechtliche Vorgaben fest, um sicherzustellen, dass ausschließlich entwaldungsfreie Produkte aus legaler Produktion auf den EU-Markt gelangen. Für Unternehmen ist die EU-Entwaldungsverordnung nicht nur eine Umweltanforderung, sondern ein geschäftliches Gebot.
Durch sofortiges Handeln können Unternehmen Rechtsrisiken reduzieren, ihren Ruf schützen und den steigenden Erwartungen von Aufsichtsbehörden, Investoren und Kunden gerecht werden. Der Compliance-Prozess mag zwar komplex sein, bietet aber auch die Chance, stärkere und nachhaltigere Lieferketten aufzubauen und einen bedeutenden globalen Beitrag zu leisten.
Häufig gestellte Fragen
1. Was ist das Hauptziel der EU-Entwaldungsverordnung?
Ziel der EUDR ist es, den Vertrieb oder Export von Produkten, die mit Abholzung und Waldschädigung in Verbindung stehen, über die EU zu verhindern und so die Klima- und Biodiversitätsziele zu unterstützen.
2. Wer muss die EUDR einhalten?
Betreiber und Händler, die mit relevanten Produkten auf dem EU-Markt handeln, müssen unabhängig von ihrem Sitz die Anforderungen der Verordnung einhalten.
3. Welche Produkte fallen unter die EUDR?
Die Verordnung gilt für sieben wichtige Rohstoffe, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz. Sie umfasst außerdem eine breite Palette von Folgeprodukten wie Schokolade, Möbel, Leder, Papier und gummibasierte Produkte wie Reifen. Nur Produkte, die in Anhang I der Verordnung nach Zollcode aufgeführt sind, fallen in den Geltungsbereich. Unternehmen müssen ihre Waren daher anhand der offiziellen EU-Zollklassifizierungsressourcen gegenprüfen.
4. Was passiert, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen, darunter Geldbußen von bis zu 41 TP3T des EU-Umsatzes, die Beschlagnahmung von Produkten und der Ausschluss von EU-Finanzierungen oder -Aufträgen.
5. Was ist eine Due-Diligence-Erklärung?
Dabei handelt es sich um eine formelle Erklärung der Unternehmen, in der sie bestätigen, dass für ihr Produkt keine Abholzung stattfindet und es legal hergestellt wurde und dass die erforderlichen Kontrollen durchgeführt wurden.
6. Werden kleine Unternehmen anders behandelt?
Ja. Für KMU gelten verlängerte Fristen und vereinfachte Pflichten, sie müssen aber dennoch sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den EUDR-Standards entsprechen.
7. Wie sollten sich Unternehmen vorbereiten?
Um sich auf die EUDR-Konformität vorzubereiten, sollten Unternehmen zunächst ihre Produktlinien überprüfen und feststellen, welche Artikel in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Sie müssen mit Lieferanten zusammenarbeiten, um Daten zur Geolokalisierung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erhalten, Verträge entsprechend den EUDR-Erwartungen zu aktualisieren und interne Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Dokumentation zu implementieren. Die Bildung funktionsübergreifender Teams, die Investition in digitale Tools und die frühzeitige Schaffung von Transparenz in der Lieferkette sind unerlässlich, um Compliance-Risiken zu reduzieren und Störungen zu vermeiden. Frühzeitiges Handeln positioniert Unternehmen zudem als führende Nachhaltigkeitsunternehmen in ihren Branchen.